Liebe Grundstückseigentümer,

die Verkehrssicherheit ist nicht allein Sache der Kommunen, sondern auch der Grundstücksbesitzer.

Deswegen sorgen Sie bitte für einen regelmäßigen Rückschnitt des Überhanges von Sträuchern, Büschen und Bäumen an Ihrer Grundstücksgrenze.

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Durch den überhängenden Bewuchs, der über Ihre Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum, in das sogenannte „Lichtraumprofil“ von Straßen und Gehwegen hineinragt, kann die Sicht massiv eingeschränkt sein; Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder können verdeckt sein. Besonders tragisch wird es, wenn Rettungsfahrzeuge dadurch ggf. nicht zum Einsatzort finden. Außerdem können Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindert werden.

Die Einengung der Gehsteige stellt für Fußgänger jeden Alters nicht nur eine Erschwernis dar, sondern kann auch zur Gefährdung werden.

Lichtraumprofil

  • Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern über den Weg auszuschneiden.
  • Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über die Straße mit einer lichten Höhe  von mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird.
  • Bitte beachten Sie hier, dass durch Regen und Schnee Äste und Zweige nach unten gedrückt werden und somit ein Durchkommen ebenfalls erschwert werden kann.
  • Bäume sind auf ihren Zustand, insbesondere auf ihre Standsicherheit zu untersuchen, dürres Geäst bzw. dürre Bäume sind ganz zu entfernen.
  • Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamensschilder sind so weit freizuschneiden, dass die Beleuchtungsfunktion erfüllt ist und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.

Hier möchten wir darauf hinweisen, dass die Verantwortung bei den Grundstückseigentümern liegt, die bei Unfällen und Sachbeschädigungen haftbar gemacht werden können.

Entsprechendes Schnittgut und sonstige Gartenabfälle können am Gemeindlichen Containerstellplatz, Am Hirschtal, in Leinach kostenlos während der Öffnungszeiten (Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr) abgegeben werden.

Wir bitten um Beachtung und Erfüllung Ihrer Pflichten.
Vielen Dank!

 

Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen und Zusammenfassung zur “Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen”