Autor: Sabrina Anders

Wegen unsicherer Wetterlage wird die heutige Gemeinderatssitzung in die Ratsstube des Dr. Robert-Kaderschafka-Hauses, Hauptstraße 30, verlegt.

Das Rathaus ist am Dienstag, den 30.07.2024 nicht besetzt. Sie erreichen uns ab Mittwoch wieder zu den gewohnten Servicezeiten.

Ab Montag, den 22. Juli 2024 beginnt im Bürgerbüro der Verkauf der Ferienpässe für die Sommerferien. Sie kosten für 0-5 Jährige 5 Euro und für 6-17 Jährige 10 Euro. Pro

Interessenten können sich unter www.telekom.de/highspeed-interesse vormerken lassen. Nähere Informationen zum Glasfaserausbau in Leinach werden rechtzeitig durch Veröffentlichungen bekanntgegeben.

Einladung zur Abschlussveranstaltung der ILEK-Fortschreibung Unser neues Konzept ist nun fertig. Danke, für Ihre Beteiligung! Wir freuen uns Sie zu unserer Abschlussveranstaltung einladen zu dürfen! Einladung zur Abschlussveranstaltung Am 31.07.2024

Streuobstbaumförderung für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg: Wichtige Fragen und Antworten zur Bestellung Förderprogramm „Streuobst für alle“ Streuobstwiesen sind eine in Bayern über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit

Besonderer Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten, ca. 7 – 8 Wochen, beim Passhersteller (Bundesdruckerei). Prüfen Sie daher bitte unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt

Die Wahlergebnisse stehen am Wahltag frühestens ab 18:00 Uhr zur Verfügung. Wahlergebnisse Leinach

Seit dem 18. März ist es online – Das Organspende-Register. Bis jetzt haben schon 91.625 Menschen ihre Erklärung im Organspende-Register eingetragen. Wollen Sie auch Ihre Entscheidung im Register eintragen? Dazu

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ sowie der örtlichen Bauvorschriften      

Achtung: Beinahe alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht. Das Landratsamt Würzburg erweitert sein digitales Angebot: Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge auch digital über das BayernPortal eingereicht werden.

Liebe Grundstückseigentümer, die Verkehrssicherheit ist nicht allein Sache der Kommunen, sondern auch der Grundstücksbesitzer. Deswegen sorgen Sie bitte für einen regelmäßigen Rückschnitt des Überhanges von Sträuchern, Büschen und Bäumen an